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EU-Gesetz über künstliche Intelligenz

Das EU-Gesetz über künstliche Intelligenz legt Anforderungen für KI-Systeme basierend auf ihrem Risikograd fest. Das Gesetz wurde am 12. Juli 2024 im Amtsblatt veröffentlicht und trat am 1. August 2024 in Kraft.

Zeitplan für die Umsetzung

Das Gesetz wird schrittweise umgesetzt:

  • Verbotene Praktiken: 2. Februar 2025
  • KI-Modelle für allgemeine Zwecke: 2. August 2025
  • Hochrisikosysteme: 2. August 2026
  • Hochrisikosysteme in regulierten Produkten: 2. August 2027

Die Dokumentation zu den Konformitätsmaßnahmen der Plattform wird ergänzt, sobald die Umsetzungsanforderungen klar sind.

Risikoklassifizierung

Das KI-Gesetz klassifiziert Systeme nach Risiko:

  • Verboten: Manipulative KI, Social Scoring, biometrische Echtzeit-Identifizierung (mit Ausnahmen)
  • Hochrisiko: Systeme in sensiblen Bereichen (Beschäftigung, Bildung, Strafverfolgung, kritische Infrastruktur)
  • Begrenztes Risiko: Chatbots und Systeme, die Transparenz erfordern
  • Minimales Risiko: Die meisten anderen KI-Anwendungen

Die meisten Anwendungsfälle der Plattform fallen in die Kategorien begrenzten oder minimalen Risikos, wobei spezifische Implementierungen variieren können.

Überlegungen zur Plattform

Die Plattform bietet technische Maßnahmen, die die Compliance unterstützen:

  • Audit-Protokollierung und Nachverfolgbarkeit
  • Human-in-the-Loop-Fähigkeiten
  • Langfuse-Tracing für Transparenz
  • Quellenzuordnung für KI-Outputs
  • Konfigurierbare Zugriffssteuerungen

Detaillierte Compliance-Leitlinien werden ergänzt, sobald sich die regulatorischen Anforderungen klären.

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